Zurzeit laufen im Regelwerk der Swiss GAAP FER zwei Überarbeitungsprojekte. Eines betrifft die Bestimmungen zur Konzernrechnung, das andere die Bilanzierung und Berichterstattung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Der Beitrag zeigt den aktuellen Stand der beiden Projekte sowie mögliche Auswirkungen auf die Jahresrechnung von Unternehmen.
Bereits seit Längerem steht fest, dass die Regelungen der Swiss GAAP FER bezüglich Konzernrechnung geändert werden. Mittlerweile hat sich die Arbeitsgruppe, die mit der Überarbeitung des Standards betraut ist, zum weiteren Fahrplan geäussert. Zwischen Anfang September und Ende Dez. 2021 läuft die öffentliche Vernehmlassung, womit der geänderte Standard voraussichtlich Ende Mai 2022 final vorliegen wird. In Kraft gesetzt werden soll dieser dann per 1. Januar 2024, womit den Anwendern ausreichend Zeit für die Implementierung der Änderungen eingeräumt wird.
Im Rahmen der Jahreskonferenz der Swiss GAAP FER im November vergangenen Jahres wurden dem breiten Publikum bereits Auszüge aus dem Vorentwurf präsentiert. Somit lassen sich die bedeutendsten Neuerungen schon abschätzen, auch wenn sich diese im Laufe der Vernehmlassung noch ändern können.
Dazu zählen:
In Anbetracht der zahlreichen Änderungen und der vielen Anwender von Swiss GAAP FER werden die Neuerungen breite Auswirkungen haben. Wir empfehlen Kundinnen und Kunden daher, mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensrechnung frühzeitig zu analysieren.
Subventionen, Beihilfen und Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen nicht alle, aber eine Vielzahl der Swiss GAAP FER-Anwender. Die bisherige Regelung ist wenig umfassend, was in den Jahresabschlüssen zu einer unterschiedlichen Behandlung geführt hat.
Mittlerweile ist klar, dass für die Zuwendungen der öffentlichen Hand eine eigenständige Fachempfehlung in die Swiss GAAP FER eingeführt werden soll. Diese liegt im Entwurf vor, und die Vernehmlassung dazu konnte im ersten Semester 2021 abgeschlossen werden.
Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit der neuen Fachempfehlung von besonderer Bedeutung:
Das voraussichtliche Datum, an dem der neue Standard in Kraft treten wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Zudem kann es auch bei diesem Standard aufgrund der Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren noch Änderungen geben.
Es ist eine Stärke des Regelwerks Swiss GAAP FER, dass nur selten Änderungen am Rechnungslegungsstandard vorgenommen werden. Die beiden aktuell laufenden Überarbeitungen sind aber gerechtfertigt und massvoll.