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18.02.2021

BVG-Reform 21 – diese Änderungen werden diskutiert

BVG-Reform 21 – diese Änderungen werden diskutiert

Unter dem Stichwort BVG-Reform 21 unternehmen Bundesrat und Parlament einen weiteren Anlauf, die berufliche Vorsorge zu reformieren. Der Vorschlag wurde von den Sozialpartnern ausgehandelt, nachdem die letzte Reform in 2017 vom Stimmvolk an der Urne abgelehnt worden war. Der Artikel beleuchtet die wesentlichen Änderungen.

Vorlagen, die sich um die Altersvorsorge drehen, bieten viel Stoff für Diskussionen. So auch die BVG-Reform 21, deren Vernehmlassung im Mai vergangenen Jahres abgeschlossen wurde. Mittlerweile ist die Vorlage im Nationalrat, und es ist damit zu rechnen, dass sie durch National- und Ständerat noch Anpassungen erfahren wird. Zudem wäre es nicht erstaunlich, wenn am Ende des parlamentarischen Prozesses erneut das Referendum ergriffen und die Vorlage dem Stimmvolk unterbreitet werden würde.

Umstrittene Senkung des Umwandlungssatzes

Mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium von aktuell 6.8 auf 6 % wird in der aktuellen Reform ein heiss umstrittenes Thema aufgegriffen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der aktuell niedrigen Zinsen ist eine Senkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium unter Experten unbestritten. Die Senkung betrifft nur Einrichtungen, die lediglich das BVG-Minimum abdecken oder nur unwesentlich darüberliegen. Einrichtungen, die Leistungen über dem Obligatorium erbringen, haben den Umwandlungssatz bereits massgeblich gesenkt. Der effektive Umwandlungssatz liegt daher aktuell bereits bei durchschnittlich unter 5.5 %.


Laut Pensionskassenexperten liegt der mathematisch korrekte Umwandlungssatz sogar bei unter 5 %. Eine Senkung des Umwandlungssatzes bedingt deutlich mehr Vorsorgekapital, um inskünftig das Rentenniveau zu halten, und es sind grössere Sparanstrengungen notwendig. Daher ist eine Senkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium auf politischer Ebene nach wie vor höchst umstritten.

Einführung eines Rentenzuschlags

Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes abzufedern, ist die Einführung eines Ausgleichsmechanismus vorgesehen. Künftige Rentner sollen über die gesamte Zeit des Rentenbezugs einen Zuschlag erhalten. Dieser beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten des Gesetzes monatlich 200 Franken, für die weiteren fünf Rentner-Jahrgänge beträgt der monatliche Zuschuss noch 150 und für die letzten fünf Rentner-Jahrgänge 100 Franken pro Monat.


Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass der Bundesrat den Zuschuss danach jährlich neu festlegt. Der Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente. Die Finanzierung erfolgt über einen paritätischen Beitrag von 0.5 % des AHV-Lohnes.

Anpassung Altersgutschriften

Es ist vorgesehen, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten wie folgt zu verringern:


Anpassung Altersgutschriften

Anpassung Altersgutschriften

Damit werden die Beitragskosten geglättet und die Kosten für ältere Mitarbeitende reduziert.

Absenkung des Koordinationsabzugs

Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll der Koordinationsabzug von aktuell 25‘095 Franken auf 12‘548 Franken halbiert werden, dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Ziel ist es, Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, besser abzusichern.

BVG-Reform 21 im Gegenwind

Einig sind sich die verschiedenen politischen Parteien lediglich darin, dass Reformbedarf besteht. Umstritten ist vor allem die Einführung des Rentenzuschlages, dieser wird von allen bürgerlichen Parteien abgelehnt. Auf Kritik stösst dabei vor allem, dass mit dem Rentenzuschlag abermals erste und zweite Säule vermischt werden und eine Umverteilung in die zweite Säule Einzug hält. SP und Grüne stellen sich auf den Standpunkt, dass sie einer Senkung des Umwandlungssatzes nur mit der Abfederung durch den Rentenzuschlag zustimmen. Zusätzlich haben die Parteien folgende Änderungsvorschläge eingebracht:

  • Senkung des BVG-Eintrittsalters
  • Senkung der BVG-Eintrittsschwelle
  • Erhöhung des Rentenalters für Frauen

Aktuelle Situation der Pensionskassen

Mit der sehr guten Anlage-Performance von durchschnittlich rund 11 %, präsentierte sich die Situation der meisten Pensionskassen Ende 2019 sehr gut. Der durchschnittliche Deckungsgrad lag bei 113.9 %. Im Frühling 2020 kam es an den Finanzmärkten im Zuge der Corona-Pandemie zwar zu massiven Einbrüchen von bis zu 10 % und mehr. Ende 2020 hatten sich die Finanzmärkte aber weitestgehend erholt, und die Pensionskassen konnten im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt eine Rendite von 3 bis 4 % erzielen. Dies entspricht einem durchwegs positiven Ergebnis. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Pensionskassen dürfte damit sogar noch leicht angestiegen sein. Dies bietet die Möglichkeit für eine weitere Bereinigung der technischen Grundlagen, um für die Zukunft gerüstet zu sein; beispielsweise mit einer freiwilligen Senkung des Umwandlungssatzes.

Aktuelle Situation der Pensions- kassen

Aktuelle Situation der Pensions- kassen

Fazit

Die Pensionskassen in der Schweiz sind aktuell in einer guten Verfassung. Trotz Corona-Pandemie haben sie 2020 mit ihren Anlagen eine gute Rendite erzielt. Derzeit wird mit der BVG-Reform 21 ein neuerlicher Versuch unternommen, den Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich von 6.8 auf 6 % zu senken. Als Ausgleich ist ein Rentenzuschlag vorgesehen. Dieser soll über 0.5 Lohnprozente finanziert werden, was bei allen bürgerlichen Parteien heftig umstritten ist. Es ist davon auszugehen, dass die Vorlage noch Änderungen erfahren wird. Die Wichtigkeit der beruflichen Vorsorge zeigt sich nicht zuletzt daran, wie heftig heute über Reformen gestritten wird – und in der Vergangenheit immer wurde.