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12.03.2024

KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 1 | 2024

EXPERT INFO – Ausgabe 3/2019

Inhalt:

Neues Aktienrecht: Zwischendividenden bei bestehenden Verlustvorträgen

Das revidierte Aktienrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem neuen Art. 675a OR wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausschüttung einer Zwischendividende, d. h. für eine Dividende aus dem Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs geschaffen. Neu kennt das Aktienrecht drei Arten von Dividenden: ordentliche, ausserordentliche und Zwischendividenden.


Update zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Aktuell wird in der Schweiz der Eigenmietwert von selbstbewohnten Liegenschaften sowie von Zweit- und Ferienwohnungen besteuert. Der Eigenmietwert stellt gemäss den Steuergesetzen ein Naturaleinkommen dar und entspricht jeweils dem Betrag, den die Eigentümerin oder der Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würde, bzw. die Mieterin oder der Mieter als Miete zahlen müsste. Dieser Betrag wird zum steuerbaren Einkommen der Eigentümerin oder des Eigentümers gerechnet. Sie wird aus Gleichstellungsgründen zwischen Eigentümerinnen oder Eigentümern und Mieterinnen oder Mietern gerechtfertigt, wird aber oft als ungerecht empfunden. Die Abschaffung des Eigenmietwerts und seiner Besteuerung wird seit langer Zeit immer wieder thematisiert. Bisher konnte sie aber nicht durchgesetzt werden: Schon mehrfach sind die Bestrebungen im Parlament gescheitert. Zweimal kam es bereits zu einer Volksabstimmung. In beiden Fällen wurde die Vorlage abgelehnt, hauptsächlich weil das System nicht konsequent abgeschafft wurde und die meisten mit dem Eigenmietwert verbundenen Abzüge beibehalten wurden. Im Jahr 2021 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats eine konkrete Gesetzesvorlage zum konsequenten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, woraufhin auch der Bundesrat dem Parlament beantragt hat, auf die Vorlage einzugehen.


Neu geplante Massnahmen zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung: Transparenzregister

Juristische Personen können missbraucht werden, um Vermögenswerte zu verschleiern und damit Geldwäscherei, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen. Der Kampf gegen diese Art von Wirtschaftskriminalität und Geldwäscherei soll dank neuer Massnahmen effektiver geführt werden können. Der Bundesrat hat im vergangenen Spätsommer den Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in die Vernehmlassung geschickt. Als neue Massnahmen in der Geldwäscherei-Bekämpfung soll der Anwendungsbereich des bestehenden Geldwäschereigesetzes auf Personen ausgedehnt werden, welche berufsmässig Rechts- oder buchhalterische Beratung anbieten. Weiter soll ein eidgenössisches Transparenzregister für juristische Personen eingeführt werden. Da von der Einführung dieses neuen Registers praktisch alle Unternehmen betroffen wären, soll dieses im Folgenden genauer beleuchtet werden.


Neues Aktienrecht: Anpassung der Bestimmungen zu Kapitalverlust und Überschuldung

Mit Inkrafttreten des revidierten Obligationenrechts (OR) per 1. Januar 2023 haben sich diverse Änderungen ergeben. Darunter fallen u. a. Anpassungen bezüglich der Überwachung der Liquidität und der Beurteilung der Eigenkapitalsituation. Der vorliegende Artikel gibt einen zusammenfassenden Überblick über die relevanten Bereiche.


Lesen Sie den gesamten Artikel in der letzten Ausgabe des EXPERT INFO.