Erhöhung des Abzugs für effektive Kinderdrittbetreuungskosten
Es gab in der Vergangenheit öfter Bestrebungen, die Familienabzüge bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. Nachdem die zeitgleiche Erhöhung der Drittbetreuungskosten von CHF 10'100 auf CHF 25'000 pro Kind und die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von CHF 6'500 auf CHF 10'000 bei der Abstimmung gescheitert war, wurde aufgrund einer parlamentarischen Initiative erneut ein Gesetzesentwurf mit dem Ziel initiiert, den Abzug für familienexterne Drittbetreuungskosten von CHF 10'100 auf CHF 25'000 pro Kind zu erhöhen. Von diesem Abzug profitieren nicht nur Erwerbstätige, sondern auch Steuerpflichtige, die sich in Ausbildung befinden oder erwerbsunfähig sind. Die Gesetzesänderung auf Ebene der direkten Bundessteuer tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Versicherungsschutz der Arbeitnehmenden durch die Arbeitgebenden. Im Vordergrund stehen die Krankentaggeldversicherung, die obligatorische Unfallversicherung und die obligatorische Versicherung in der Pensionskasse. Bei den verschiedenen Sozialversicherungen gibt es Weiterführungsmöglichkeiten, die für die Mitarbeitenden interessant sein könnten. Die Abklärungen über eine Weiterversicherung sollten frühzeitig gemacht werden, denn es gelten bei allen Versicherungen unterschiedliche Fristen und Leistungsansprüche.
Das revidierte Aktienrecht: Einzelne Aspekte
Am 1. Januar 2023 wird die umfangreiche Revision des Aktienrechts vollendet sein. Per diesem Datum tritt der letzte Teil des neuen Aktienrechts in Kraft. Diese neuen Bestimmungen modernisieren allgemein den Rechtsrahmen, stärken die Aktionärsrechte und räumen den Aktiengesellschaften grössere Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung der Kapitalstruktur ein. Im Folgenden wird auf einzelne Aspekte dieser umfassenden Reform eingegangen, wobei der Fokus auf den nichtbörsenkotierten Aktiengesellschaften liegt.
Neue Entwicklungen bei den Kurzarbeitsentschädigungen
Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurde das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigungen mit Notrecht eingeführt, um durch verminderten administrativen Aufwand für die Unternehmen sowie die Arbeitslosenkassen eine schnelle Auszahlung der benötigten Entschädigungen und damit die Liquidität der Unternehmen zu gewährleisten.
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