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10.03.2022

KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 1 | 2022

EXPERT INFO – Ausgabe 3/2019

Inhalt:

Einstellung der heutigen Einzahlungsscheine

Per 30.9.2022 nimmt der Finanzplatz Schweiz die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt. Ab diesem Zeitpunkt werden die jetzt noch gültigen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet. Damit wird das Schweizer Zahlungssystem harmonisiert und die unterschiedlichen Zahlungsverfahren der Banken und der PostFinance werden vereinheitlicht und weiter digitalisiert.


Covid-19 im Jahresabschluss: Einzelne Fragestellungen

Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie wurden auf Bundesebene umfangreiche Massnahmen – wie bspw. die Gewährung von Covid-Krediten – umgesetzt. Zusätzlich haben die Kantone Härtefallprogramme lanciert, um die Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die finanziellen Hilfspakete sind mit verschiedenen Auflagen und Auswirkungen verbunden, welche bei der Abschlusserstellung zu berücksichtigen sind.


Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung

von Geschäftsfahrzeugen

Mit Anpassung der eidg. Berufskostenverordnung per 1.1.2022 wurde der Privatanteil für die Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs auf 0,9 % pro Monat erhöht. Mit dieser Erhöhung werden neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort in der Pauschale berücksichtigt. Es ist jedoch weiterhin möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft zu belegen und den Fahrkostenabzug geltend zu machen.


Neuerungen Berufskostenverordnung 2022

Die eidg. Berufskostenverordnung wurde per 1.1.2022 angepasst. Neu wird den Arbeitnehmenden mit Geschäftsfahrzeug ein pauschaler Privatanteil für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs von 0,9 % (statt bisher 0,8 %) des Fahrzeugkaufpreises pro Monat als Lohn aufgerechnet. Der massgebende Fahrzeugkaufpreis entspricht dem Neukaufpreis exkl. Mehrwertsteuer, aber inkl. allfälliger Sonderausstattung (Serviceleistungen zählen nicht dazu).


Lesen Sie den gesamten Artikel in der letzten Ausgabe des EXPERT INFO.