21.01.2021
Die Härtefallunterstützung durch Bund und Kantone ist einmalig. Unternehmen, die wirtschaftlich stark von den COVID-19-Massnahmen betroffen sind, tun gut daran, Gelder zu beantragen. Wir zeigen auf, was dabei beachtet werden muss und wie Firmenleitungen am besten vorgehen.
Mit der COVID-19-Härtefallverordnung hat der Bund Ende November 2020 die Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die wirtschaftlich besonders stark von der Pandemie betroffen sind.
Aufgrund der Verschärfung der sanitarischen Massnahmen und dem damit verbunden wirtschaftlichen Schaden, hat der Bund die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Härtefallgeld-Unterstützung am 13. Januar noch einmal deutlich gelockert und die zur Verfügung stehende Beitragssumme erheblich erhöht. Neu stehen den Kantonen rund 2.5 Milliarden Franken zur Verfügung.
Für die Umsetzung und die Auszahlung von Härtefallgeldern sind die Kantone zuständig. Gemäss der COVID-19-Härtefallverordnung (Artikel 2-6) gelten aktuell folgende wesentlichen Voraussetzungen:
Unter diesem Link finden Sie eine übersichtliche Grafik zu den Neuerungen.
Die Härtefallunterstützung durch den Kanton kann in drei Formen (auch kombiniert) erfolgen: mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu), mit rückzahlbaren Darlehen oder mit Bürgschaften/Garantien.
A-fonds-perdu-Beiträge belaufen sich auf höchstens 20% des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019. Der Maximalbetrag liegt bei 750'000 Franken pro Unternehmen. Darlehen, Bürgschaften und Garantien dürfen höchstens 25% des durchschnittlichen Umsatzes von 2018 und 2019, oder höchstens 10 Mio. Franken pro Unternehmen betragen. Wird die Hilfe kombiniert angenommen, dürfen gesamthaft 25% des durchschnittlichen Umsatzes (2018/2019) nicht überschritten werden. Einige Kantone haben bereits erste Zahlungen ausgelöst. Das Gros der Unterstützungen wird aber wohl zwischen Februar und April 2021 ausbezahlt werden. Die Zusicherungen oder Auszahlungen erfolgen bis 31. Dezember 2021.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Jeder Kanton formuliert seine eigene Ausgestaltung und erstellt eine Anleitung zur Beurteilung der Gesuche.
Dabei werden sich materielle Unterschiede sowohl in der Art und Weise wie auch in der Höhe der Unterstützung ergeben. Verfolgen Sie die Entwicklung in Ihrem Kanton und orientieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten. Eine Übersicht finden Sie hier.
Das
Härtefallprogramm der Kantone zusammen
mit dem Bund ist
einmalig. Die Voraussetzungen für die
Unterstützung sowie deren Höhe
sind durch die Bundesverordnung geregelt.
Für die konkrete
Umsetzung zeichnen sich die
Kantone verantwortlich – sie können
die Bedingungen anpassen.
Prüfen
Sie, ob Ihr Unternehmen die
Voraussetzungen für eine Härtefallunterstützung
in Ihrem Kanton
erfüllt und stellen Sie im Zweifelsfall
ein Gesuch, denn jeder Fall wird
beurteilt. Reichen Sie
vollständige Gesuche ein, damit können Sie
die Fallbearbeitung deutlich
beschleunigen.