Die Kantone Aargau und Zürich haben eine neue Lösung entwickeln lassen, die unter der Adresse
www.drittmeldung.ch zur Verfügung steht. Der Kanton Zürich hat das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich mit dem Betrieb des Portals beauftragt. Er wird den von der Meldung betroffenen Gemeinden eine Gebühr in Rechnung stellen, um den Investitions- und Betriebsaufwand zu decken.
Neu werden die Meldungen unter Verwendung des Standards eCH-112 direkt den Gemeinden übermittelt. Die Postfächer des BFS zum Abholen der Meldungen stehen nicht mehr zur Verfügung. Allgemeine Fragen zur neuen Portallösung sind an
kep-Blindtext-@ji.zh.ch zu richten.
Mit nest/is-e empfangen Sie weiterhin die online erfassten Drittmeldungen/Vermietermeldungen elektronisch.
Wir empfehlen allen Gemeinden, das neue Portal (
www.drittmeldung.ch) auf ihrer Webseite für die Eingabe von Ein- und Auszugsanzeigen durch Vermieter zu hinterlegen bzw. die alte Verknüpfung (https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung) zu ersetzen.