Unternehmen, die einen Pensionskassenwechsel ins Auge fassen, sollten frühzeitig handeln und vor allem die richtigen Personen und Gremien ins Boot holen. Das Bundesgericht hat dazu kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Artikel erfahren Sie, wie im Falle eines geplanten Wechsels vorzugehen ist.
Die Rechte einer gewählten Arbeitnehmervertretung gehen deutlich weiter. So umfassen diese beispielsweise ein allgemeines Informationsrecht oder weitere Mitwirkungsrechte bei Massenentlassungen, die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungsgesetz sowie den Abschluss oder die Auflösung eines BVG-Anschlussvertrags.
Falls in einem Unternehmen bis anhin noch keine Arbeitnehmervertretung im Sinne des Mitwirkungsgesetzes gewählt und schriftlich festgehalten wurde, ist es als Folge des Urteils und des zwingend einzuhaltenden Prozesses (u.a. Zustimmung durch die Arbeitnehmervertretung) wichtig, dies schnellstmöglich anzugehen. Ein potenzieller Pensionskassenwechsel sollte frühzeitig thematisiert werden, denn dieser ist seitens des Unternehmens möglicherweise mit grösserer Überzeugungsarbeit verbunden.