23.04.2020
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren gegen die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde 2008 eingeführt. Bereits damals galt, dass damit die AHV/ALV/EO-Beiträge abgerechnet und die steuerlichen Verpflichtungen mit dem Abzug von 5% Quellensteuern abgegolten sind. Aufgrund von einigen wenigen Missbräuchen wurde das Bundesgesetz per Anfang 2018 teilrevidiert. Der Artikel zeigt auf, was das bedeutet.
Was als administrative Erleichterung für die Abrechnung von tiefen Löhnen und als Massnahme zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gedacht war, wurde von einer kleinen Anzahl Personen als Schlupfloch zur Steueroptimierung genutzt. Sie umgingen die Steuerprogression in der privaten Steuererklärung, indem sie über mehrere Firmen Löhne unter der Maximalgrenze und mit der Abrechnung von 5% Quellensteuern bezogen hatten.