Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III ist klar: Es braucht eine Reform des Steuergesetzes, damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt. Allerdings bietet der vom Bundesrat über den Sommer ausgearbeitete Vorschlag mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung einen Wermutstropfen für KMU.
Am 12. Februar 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III an der Urne abgelehnt. Darauf hat der Bundesrat am 9. Juni die Eckwerte der Steuervorlage 2017 beschlossen und am 6. September die dreimonatige Frist zur Vernehmlassung eröffnet.
Eine Steuerreform ist notwendig, weil die Unternehmenssteuerreform III vom Volk abgelehnt worden ist. Die Schweiz ist unter anderem aufgrund des attraktiven Systems der Firmenbesteuerung und gewissen Steuerprivilegien für international tätige Unternehmen ein starker Standort. Im Ausland werden diese Steuervorteile nicht mehr länger akzeptiert. Will die Schweiz weiterhin attraktiv bleiben und Steuerreinnahmen generieren, muss das Steuersystem weiterentwickelt und den internationalen Gepflogenheiten angepasst werden.
Der Bundesrat hat mit der Steuerreform folgende Kernelemente beschlossen:
Auf die attraktive zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III verzichtet. Dafür wurde neu die Besteuerung der Dividenden und Familienzulagen eingeführt.
Die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien wird für Schweizer KMU keine grossen negativen Auswirkungen haben. Die wenigsten konnten von der Besteuerung als gemischte Gesellschaft oder Domizilgesellschaft profitieren. Tangiert werden sie jedoch von der Abschaffung des Holdingprivilegs. Immerhin werden Dividendeneinkünfte und Kapitalgewinne aus wesentlichen Beteiligungen aufgrund des Beteiligungsabzugs bei der Holdinggesellschaft weiterhin nicht nochmals besteuert. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Ebene Aktionär um 10% beim Bund und +/-20% bei den meisten Kantonen wird aber negative Auswirkungen für die Aktionäre haben. Hält man privat eine Beteiligung von mindestens 10%, beträgt die Besteuerung der Dividendeneinkünfte beim Bund zurzeit 60%, d.h. 40% der privaten Einkünfte sind nicht zu besteuern. Mit der Steuervorlage 2017 sollen mindestens 70% besteuert werden, was bei den Bundessteuern zu einer 10%igen Erhöhung führt. Auf kantonaler Ebene wird diese Erhöhung rund 20% betragen.
Inhaber von KMU sollten sich spätestens beim Abschluss 2017 Gedanken darüber machen, ob die Gesellschaft eine Dividendenausschüttung verträgt. Falls ja, ist eine Ausschüttung der Reserven in Betracht zu ziehen, da die Dividendenbesteuerung in Zukunft – sofern die Steuervorlage 2017 vom Volk angenommen wird – höher ausfallen wird.