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19.10.2017

Steuervorlage 2017 – Auswirkungen auf die KMU

Steuervorlage 2017 – Auswirkungen auf die KMU

Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III ist klar: Es braucht eine Reform des Steuergesetzes, damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt. Allerdings bietet der vom Bundesrat über den Sommer ausgearbeitete Vorschlag mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung einen Wermutstropfen für KMU.

Am 12. Februar 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III an der Urne abgelehnt. Darauf hat der Bundesrat am 9. Juni die Eckwerte der Steuervorlage 2017 beschlossen und am 6. September die dreimonatige Frist zur Vernehmlassung eröffnet.


Eine Steuerreform ist notwendig, weil die Unternehmenssteuerreform III vom Volk abgelehnt worden ist. Die Schweiz ist unter anderem aufgrund des attraktiven Systems der Firmenbesteuerung und gewissen Steuerprivilegien für international tätige Unternehmen ein starker Standort. Im Ausland werden diese Steuervorteile nicht mehr länger akzeptiert. Will die Schweiz weiterhin attraktiv bleiben und Steuerreinnahmen generieren, muss das Steuersystem weiterentwickelt und den internationalen Gepflogenheiten angepasst werden.

Kernelemente der Steuerreform 2017

Der Bundesrat hat mit der Steuerreform folgende Kernelemente beschlossen:


  • Abschaffung der Regelungen für die kantonalen Statusgesellschaften wie Holdingprivileg, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften
  • Einführung einer Patentboxlösung, wobei die Entlastung höchstens 90% betragen darf
  • Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer
  • Erhöhung der Mindestvorgabe des Bundes für Familienzulagen
  • Zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung, höchstens 50% des effektiven Aufwands
  • Entlastungsbegrenzung auf höchstens 70% des steuerbaren Gewinns bei der Patentbox und zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung
  • Erhöhung der Dividendenbesteuerung für natürliche Personen auf mindestens 70%
  • Anpassung bei der Kapitalsteuer
  • Aufdeckung stiller Reserven bei Sitzverlegung in die Schweiz
  • Anpassung bei der Transponierung, indem der Anwendungsbereich des steuerfreien Kapitalgewinns und damit auch indirekt die Auswirkungen des Kapitaleinlageprinzips eingeschränkt werden


Auf die attraktive zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III verzichtet. Dafür wurde neu die Besteuerung der Dividenden und Familienzulagen eingeführt.

Vor- und Nachteile für KMU

Die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien wird für Schweizer KMU keine grossen negativen Auswirkungen haben. Die wenigsten konnten von der Besteuerung als gemischte Gesellschaft oder Domizilgesellschaft profitieren. Tangiert werden sie jedoch von der Abschaffung des Holdingprivilegs. Immerhin werden Dividendeneinkünfte und Kapitalgewinne aus wesentlichen Beteiligungen aufgrund des Beteiligungsabzugs bei der Holdinggesellschaft weiterhin nicht nochmals besteuert. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Ebene Aktionär um 10% beim Bund und +/-20% bei den meisten Kantonen wird aber negative Auswirkungen für die Aktionäre haben. Hält man privat eine Beteiligung von mindestens 10%, beträgt die Besteuerung der Dividendeneinkünfte beim Bund zurzeit 60%, d.h. 40% der privaten Einkünfte sind nicht zu besteuern. Mit der Steuervorlage 2017 sollen mindestens 70% besteuert werden, was bei den Bundessteuern zu einer 10%igen Erhöhung führt. Auf kantonaler Ebene wird diese Erhöhung rund 20% betragen.


Inhaber von KMU sollten sich spätestens beim Abschluss 2017 Gedanken darüber machen, ob die Gesellschaft eine Dividendenausschüttung verträgt. Falls ja, ist eine Ausschüttung der Reserven in Betracht zu ziehen, da die Dividendenbesteuerung in Zukunft – sofern die Steuervorlage 2017 vom Volk angenommen wird – höher ausfallen wird.

Fazit

Die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III wurde primär auf Druck des Auslands vorbereitet. Mit der Steuervorlage 2017 werden die kantonalen Steuerprivilegien weiterhin aufgehoben, doch im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III werden Inhaber von KMU neu bestraft, weil die Dividendenbesteuerung bei den Aktionären erhöht werden soll. Weiter wurde die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mit in die Vorlage genommen. KMU mit einer soliden Eigenfinanzierung hätten hiervon auch profitieren können.