25.10.2018
Die Prüfung von öffentlichen Unternehmen hat mit der Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für Kantone und Gemeinden sowie mit dem Prüfungshinweis 60 eine höhere Bedeutung erhalten. Die finanzielle Berichterstattung wird um zusätzliche Prüfgebiete wie Anlagebuchhaltung, Aufwertung des Verwaltungsvermögens oder Geldflussrechnung erweitert. Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten des Prüfungshinweises 60.
Der Prüfung von Jahresrechnungen von Gemeinden liegt ein risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde. Der Wirtschaftsprüfer muss die einzelnen Komponenten des Prüfungsrisikos kennen, analysieren und eine Wesentlichkeitsgrenze festlegen. Aufbauend auf den festgestellten Risiken sind Prüfungen zur Funktion des internen Kontrollsystems und einzelnen Aussagen der Rechnungslegung vorzunehmen. Der Wirtschaftsprüfer befasst sich somit intensiver mit risikoreichen Prüfungsbereichen als mit weniger risikobehafteten.
Zu den risikoreicheren Bereichen zählen häufig Soziales, Löhne, Zahlungsverkehr oder Stellen mit Bargeldtransaktionen. Insbesondere sind auch Fragen nach dem Umfang und Ablauf der IT-Prozesse und eingebauten Kontrollen zu stellen. Im Weiteren ist eine Vollständigkeitserklärung von den gesetzlichen Vertretern einzuholen.
Aufgrund der Komplexität und der teilweise hohen Vertraulichkeit von öffentlichen Aufgaben müssen in den folgenden Bereichen immer minimale Prüfungshandlungen durchgeführt werden: