Dank der Plattform «ESTV SuisseTax» können MWST-Abrechnungen online eingereicht werden. Auch für Unternehmen ohne Internetzugang gibt es nach wie vor Möglichkeiten, auch wenn das ESTV die Abrechnungen zukünftig nicht mehr in Papierform versenden wird. Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist.
Die ESTV hat bereits seit einiger Zeit mit dem «ESTV SuisseTax» eine Plattform zur Verfügung gestellt. Auf dieser Plattform können unter anderem die MWST-Abrechnungen eingereicht und Fristen verlängert werden. Aktuell versendet die ESTV die MWST-Abrechnungen auf dem Postweg an sämtliche Steuerpflichtige (oder deren Berater), sofern noch kein «ESTV SuisseTax»-Zugang besteht. Die letzten MWST-Abrechnungen in Papierform werden für das 3. Quartal 2020 versendet. Ab dem 4. Quartal 2020 erfolgt kein Versand von MWST-Abrechnungen in Papierform mehr.
Sofern ein MWST-pflichtiges Unternehmen keinen Internetzugang hat und weiterhin die MWST-Abrechnungen in Papierform einreichen muss, ist die ESTV zu kontaktieren. Dies kann per Post oder per Telefon geschehen. Zu empfehlen ist, die Kontaktaufnahme nicht per E-Mail vorzunehmen, da dann ein Internetzugang vorhanden und entsprechend eine Abrechnung online möglich ist.
Sofern Sie nicht bereits auf das «ESTV SuisseTax»-System umgestiegen sind, ist es ratsam, dies im nächsten halben Jahr vorzunehmen. Andernfalls könnte das 4. Quartal 2020 vergessen gehen, da die entsprechende MWST-Abrechnung nicht mehr per Post zugestellt wird.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!