Um zum Zeitpunkt der Pensionierung den Lebensstandard ausreichend absichern zu können, reichen die Renten aus der 1. (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse) oft nicht aus. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit dem Aufbau der 3. Säule (private Vorsorge) zu starten. Der Artikel zeigt auf, wie sich mit einer gezielten Planung von Einzahlungen in die Säule 3a einerseits Erträge steigern und andererseits Steuern reduzieren lassen.
Mit dem Eintritt in die AHV-Pflicht (18 Jahre) besteht für Berufstätige die Möglichkeit, Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen. Das Einzahlungsrecht erlischt mit dem Erreichen des Pensionsalters. Wer danach noch arbeitet, darf weiterhin in die dritte Säule einzahlen, längstens aber bis zum Erreichen des 70. Geburtstags.
Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind, können aktuell bis
zu 7'056 Franken einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse liegt der Maximalbetrag bei 20 Prozent des
Nettoeinkommens, höchstens aber bei 35’280 Franken pro Jahr.
Steuerersparnis sowie Besteuerung
Mit den
Einzahlungen kann die Steuerlast reduziert werden. Einzahlungen in die Säule 3a
wie auch Einkäufe in die Pensionskasse senken das steuerbare Einkommen. Zudem
unterliegen Bank- und Depotguthaben in der Säule 3a nicht der Vermögenssteuer.
Je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort beträgt die Steuerersparnis pro eingezahlte
1'000 Franken rund 200 bis 400 Franken. Zum Zeitpunkt des Bezugs werden die
Kapitalleistungen aus Säule 3a gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem
reduzierten Tarif besteuert. Bezüge sind möglich:
Versicherungs- oder Banklösung
Die private Vorsorge mit der Säule 3a kann bei einer Versicherung oder einer Bank abgeschlossen werden. Welche Lösung sinnvoller ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Die private Vorsorge mit der Säule 3a bei einer Versicherung eignet sich für alle, die ihr Sparziel unter allen Umständen erreichen wollen und sich zusätzlich vor finanziellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Tod absichern möchten. Der Risikoschutz ist wichtig, wenn man zum Beispiel eine Familie gründen oder sich selbständig machen möchte.
Die Banklösung eignet sich für alle, die einfach und flexibel vorsorgen möchten
und dabei den Fokus aufs reine Sparen richten wollen. Gerade für junge
Erwachsene ist das oft eine gute Lösung.
Bank- oder Fondskonto
Welche Lösung gewählt wird, hängt einerseits von der persönlichen Risikobereitschaft und andererseits vom Anlagehorizont ab. Für eher auf Sicherheit bedachte Personen ist die Bankkontolösung oder aber eine tiefe Wertschriftenquote anzustreben. Mit einer 3a-Wertschriftenlösung nimmt man zwar mehr Risiko in Kauf als mit einem 3a-Konto, dafür ist die Rendite langfristig in der Regel deutlich höher.
Bundesrat will nachträgliche Säule-3a-Einkäufe ermöglichen
Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. März 2024. Personen, die keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a bezahlen, können solche Beitragslücken durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgleichen.
Ein Einkauf in die Säule 3a soll jährlich zusätzlich zum ordentlichen Beitrag in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrags» zulässig sein (2023 beispielsweise maximal 7’056 Fr.). Diese Einkaufslimite gilt auch für Personen, die nicht in der zweiten Säule versichert sind. Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss in diesem Jahr zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird. Der Einkauf soll wie der ordentliche Jahresbeitrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein.
Weitere Tipps
3a-Guthaben sollten nicht im gleichen Jahr wie Pensionskassen-
und Freizügigkeitsguthaben bezogen werden. So können die Auszahlungen auf
mehrere Steuerperioden verteilt und die Steuern bei der Auszahlung gesenkt
werden. Denn je höher die Bezüge in einem Jahr sind, desto höher ist auch die
prozentuale Steuerbelastung. Die Steuerbehörden zählen alle Kapitalbezüge aus
der zweiten Säule und der Säule 3a eines Jahres zusammen, in den meisten
Kantonen auch die Bezüge des Ehepartners.
Mit einer gezielten Finanzstrategie kann der
Lebensabend besser abgesichert werden, und dabei können erst noch Steuern
gespart werden. Mit Einzahlungen in die Säule 3a sollte in jungen Jahren
gestartet werden, denn dies erhöht das verfügbare Vermögen im dritten
Lebensabschnitt oder im Bedarfsfall auch früher (Aufnahme einer selbständigen
Erwerbstätigkeit, Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum usw.) massiv. Mit
der Annahme der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von
Ständerat Erich Ettlin würde zudem die individuelle Selbstvorsorge Säule 3a
gestärkt.