20.06.2019
Am 19. Mai 2019 hat das Stimmvolk die Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» angenommen. Die Vorlage hat nicht nur Auswirkungen auf internationale Gesellschaften, sondern auch auf die Schweizer KMU. Der Artikel zeigt auf, wie diese für die Unternehmen und ihre Aktionäre aussehen.
Damit ausländische Unternehmen hierzulande Fuss fassen können, muss der Unternehmensstandort Schweiz international weiterhin attraktiv bleiben. Diesbezüglich werden im Rahmen der STAF-Vorlage unter anderem ein neues OECD-konformes Patentbox-Regime implementiert und auch neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Abzug für Forschung und Entwicklung umgesetzt. Für die traditionellen KMU sind hinsichtlich der STAF insbesondere zwei Aspekte wichtig:
Während die einzelnen Kantone ihren Gewinnsteuersatz reduzieren, bleibt die Bundessteuer weiterhin bei 8.5%. Nachteilig ist zu erwähnen, dass die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen in Zukunft in aller Regel teurer wird. Die Teilbesteuerung wird auf Bundesebene von heute 50% im Geschäftsvermögen bzw. 60% im Privatvermögen auf 70% erhöht. Dies bedeutet, dass neu nur noch 30% steuerbefreit sind und sich folglich die wirtschaftliche Doppelbelastung erhöht.