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20.06.2019

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) – das ändert sich für KMU

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) – das ändert sich für KMU

Am 19. Mai 2019 hat das Stimmvolk die Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)» angenommen. Die Vorlage hat nicht nur Auswirkungen auf internationale Gesellschaften, sondern auch auf die Schweizer KMU. Der Artikel zeigt auf, wie diese für die Unternehmen und ihre Aktionäre aussehen.

Die STAF ist die Schweizer Antwort auf die internationale Verschärfung im Bereich der Unternehmenssteuern. Per 1. Januar 2020 werden damit die nicht mehr akzeptierten Steuerregimes für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften auf kantonaler Ebene abgeschafft. Dasselbe gilt auch für die Prinzipalbesteuerung und das «Finance Branch»-Regime auf Bundesebene. Diese Änderungen werden für die Schweizer KMU bis auf die Besteuerung als Holdinggesellschaft wohl keine wesentlichen Auswirkungen haben.

Das ändert sich für KMU

Damit ausländische Unternehmen hierzulande Fuss fassen können, muss der Unternehmensstandort Schweiz international weiterhin attraktiv bleiben. Diesbezüglich werden im Rahmen der STAF-Vorlage unter anderem ein neues OECD-konformes Patentbox-Regime implementiert und auch neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Abzug für Forschung und Entwicklung umgesetzt. Für die traditionellen KMU sind hinsichtlich der STAF insbesondere zwei Aspekte wichtig:


  • Die Reduktion der Gewinnsteuer
  • Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden


Während die einzelnen Kantone ihren Gewinnsteuersatz reduzieren, bleibt die Bundessteuer weiterhin bei 8.5%. Nachteilig ist zu erwähnen, dass die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen in Zukunft in aller Regel teurer wird. Die Teilbesteuerung wird auf Bundesebene von heute 50% im Geschäftsvermögen bzw. 60% im Privatvermögen auf 70% erhöht. Dies bedeutet, dass neu nur noch 30% steuerbefreit sind und sich folglich die wirtschaftliche Doppelbelastung erhöht.

Dividendenausschüttung prüfen

Die STAF wird bereits auf den 1. Januar 2020 umgesetzt, daher bleibt den Unternehmen nur wenig Zeit, allfällige strategische Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere KMU-Aktionären mit einer qualifizierten Beteiligung (> 10%) empfehlen wir daher zu prüfen, ob 2019 noch eine grössere Dividendenausschüttung vorgenommen werden soll.

Fazit

Die STAF ersetzt die abgelehnte Steuervorlage 17. Die neue Steuerreform soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Aufgrund der kurzen Frist ist im Zusammenhang mit der Dividendenpolitik zu prüfen, inwieweit es Sinn machen könnte, noch in diesem Jahr eine grössere Dividendenausschüttung vorzunehmen.