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17.10.2024

Die Schweiz führt per 1. Januar 2025 eine IIR ein

Financial Due Diligence – Chancen und Risiken

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 entschieden, auf den 1. Januar 2025 die Income Inclusion Rule (IIR) einzuführen. Die IIR ist quasi Teil des OECD/G20-Projekts Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmensgruppen.

Mit der IIR unterliegen die Gewinne direkter und indirekter ausländischer Tochtergesellschaften von schweizerischen Geschäftseinheiten einer Mindestbesteuerung von 15%, sofern sie Teil einer Unternehmensgruppe sind, die einen konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Mio. erzielt und damit im Anwendungsbereich der OECD-Mindeststeuer ist und sofern ein möglicher unterbesteuerter Übergewinn nicht bereits mit einer QDMTT (nationale Ergänzungssteuer) erfasst wird.


Ziel der Einführung 

Die Argumentation des Bundesrats geht in die Richtung, dass die Schweiz mit der Einführung der IIR Steuereinnahmen sichert, die zur Stärkung des Standorts eingesetzt werden können. Hätte die Schweiz auf die Einführung der IIR verzichtet, wäre das künftig mit der IIR in der Schweiz abgeschöpfte ausländische Steuersubstrat in den meisten Fällen der Undertaxed Payment Rule (UTPR) in anderen Ländern unterlegen.


Wie hoch die zusätzlichen Einnahmen aus der IIR sein werden, ist schwierig abzuschätzen. Der Bund schätzt, dass das zusätzliche Steueraufkommen zwischen CHF 500 Mio. und CHF 1 Mrd. pro Jahr betragen wird.


Die Anwendung der UTPR auf ausländische Tochtergesellschaften von schweizerischen Unternehmen hätte für die betroffenen Unternehmensgruppen zu komplexen UTPR-Verfahren im Ausland geführt. Diese administrativen Belastungen werden den betroffenen Unternehmen durch die Einführung der IIR in der Schweiz erspart.


Verzicht auf Einführung einer UTPR

An der oben erwähnten Sitzung des Bundesrats hat er auch entschieden, dass er vorläufig darauf verzichtet, in der Schweiz eine UTPR einzuführen. Die UTPR ist die Auffanglösung der OECD-Mindeststeuer, womit sichergestellt wird, dass sämtliche Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe einer Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. 


Der Bundesrat war der Ansicht, dass insbesondere die rechtlichen Unsicherheiten und Standortüberlegungen stärker zu gewichten sind als das vergleichsweise tiefe Steueraufkommen.


Umdenken in der schweizerischen Steuerpolitik 

Die Einführung der IIR stellt ein Umdenken in der schweizerischen Steuerpolitik dar. Bislang hat die Schweiz darauf verzichtet, ausländische Tochtergesellschaften von schweizerischen Geschäftseinheiten zu besteuern, wenn sie einer zu tiefen Steuerbelastung unterlagen.


Umsetzungsstand weltweit 

Mit der Einführung der weltweiten Mindestbesteuerung wollte man erreichen, dass die Steuerbelastung bei internationalen Grosskonzernen bei mindestens 15% liegen sollte. Die von der OECD ausgeführten Regelungen wurden in den meisten EU-Ländern auf 2024 umgesetzt.


Ziel war es, eine weltweite einheitliche Regelung betreffend der Mindeststeuer zu erreichen. Und was ist passiert? 

Für die grossen Staaten wie die USA, Indien, China und Brasilien sind momentan keine Pläne zur Umsetzung in Sicht. Die weiteren Entwicklungen bleiben gespannt abzuwarten.

Fazit

Mit der Mindestbesteuerung wollte man weiteren Druck auf die Tiefsteuerländer ausüben. Was passiert nun?

Es sieht so aus, als ob mit der Einführung der IIR und der QDMTT in der Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden können.