16.08.2018
Mit der zunehmenden Komplexität des Unternehmensumfelds wird die Revisionsstelle zu einem immer wichtigeren externen Ansprechpartner des Verwaltungsrats. Durch eine aktive und offene Kommunikation respektive eine erfolgreiche Zusammenarbeit wird der Verwaltungsrat bei seiner Überwachungs- und Gestaltungsfunktion gestärkt und der Nutzen der Revision weiter erhöht.
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags prüft die Revisionsstelle, ob die Jahresrechnung beziehungsweise die Konzernrechnung dem gewählten Rechnungslegungswerk und dem Gesetz entspricht. Dabei spielen auch die internen Kontrollen unter Einbezug der Compliance respektive Corporate Governance eine zentrale Rolle. Neben dem rein gesetzlichen Auftrag setzt sich das Revisionsteam auch mit Veränderungschancen und Verbesserungspotenzialen im Unternehmen auseinander und kann damit aufgrund seiner breiten Erfahrung aus diversen Mandaten Mehrwerte schaffen.
Der Verwaltungsrat ist im Unternehmen per Gesetz das oberste Aufsichts- und Gestaltungsorgan mit gewissen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben, wie beispielsweise:
Der Verwaltungsrat bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung, der Generalversammlung und der Revisionsstelle. Durch eine aktive und erfolgreiche Zusammenarbeit erhält er von der Revisionsstelle ein umfassendes, unabhängiges und neutrales Bild über die relevanten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Rechnungslegung bzw. der internen Kontrollen. Dieses Potenzial wird in der Praxis häufig noch zu wenig genutzt. Dies gilt es im gegenseitigen Interesse zu ändern und bestmöglich zu nutzen.
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit umfasst idealerweise einen individuell ausgestalteten Informationsaustausch über den gesamten Revisionszyklus von der Prüfungsplanung bis zur Revisionsbeendigung. Dieser reduziert die Informationsasymmetrie zwischen Revisionsstelle und Verwaltungsrat und hilft, die Prüfung effizient und effektiv durchzuführen und den Informationsstand des Verwaltungsrats bezogen auf die Rechnungslegung zu optimieren.
Selbstverständlich ist auch ein punktueller Austausch in reduziertem Umfang möglich.
Durch seine firmennahe Sichtweise und sein umfangreiches Wissen kann der Verwaltungsrat Schwerpunkte definieren, die für die Prüfungsplanung relevant und für seine Überwachungs- und Kontrollfunktion wichtig sind. Die Revisionsstelle verfügt über hohes Fachwissen in der Rechnungslegung und hat die Übersicht über aktuelle gesetzliche Entwicklungen, die für den Verwaltungsrat respektive das Unternehmen relevant sein könnten. Zudem kennt sie die Prozesse und Kontrollen des Unternehmens durch ihre Prüfungstätigkeit sehr gut und kann in diesem Bereich mit einem hohen Praxisbezug und unternehmerischem Denken Verbesserungsvorschläge einbringen. Bei grösseren Unternehmensgruppen mit verschiedenen Gesellschaften hilft ein informatives Planungsmeeting, um wichtige Informationen für die Prüfung auszutauschen und damit die Revision aktiv und zielgerichtet zu organisieren.
Im Rahmen einer Prüfung werden mitunter Sachverhalte diskutiert, die einen wesentlichen Einfluss auf die Jahresrechnung haben können. Durch eine regelmässige Kommunikation gelingt es der externen Revisionsstelle, beim Verwaltungsrat ein erhöhtes Bewusstsein für diese Sachverhalte zu entwickeln und seine Einschätzung frühzeitig und proaktiv einzubeziehen. Damit werden Überraschungen in letzter Minute vermieden.
In der Praxis wird der Verwaltungsrat während der Prüfungsdurchführung häufig bei folgenden Beispielen beigezogen:
Als gesetzliche Mindestanforderung bei der Berichterstattung verfasst die Revisionsstelle den Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung. Bei ordentlichen Revisionen informiert die Revisionsstelle den Verwaltungsrat zusätzlich im umfassenden Bericht über wichtige Feststellungen zur Rechnungslegung, zum internen Kontrollsystem sowie über die Durchführung und Ergebnisse der Revision. Häufig wird dem umfassenden Bericht ein Management-Letter mit Detailfeststellungen beigefügt, welcher der Geschäftsleitung helfen soll, die Verbesserungsvorschläge im Tagesgeschäft möglichst praxisnah umzusetzen.
Neben dieser formellen Berichterstattung empfehlen wir Vertretern des Verwaltungsrats, am Ende der Revision an der Schlussbesprechung teilzunehmen und sich aktiv in die Diskussion einzubringen.