30.09.2016
Für internationale Grosskonzerne wie Google, Apple, Amazon, Starbucks etc. war es bis anhin relativ einfach, ihre Steuerlast durch legale Strukturen erheblich zu senken. Mit Hilfe von BEPS, einem gemeinsamen Projekt der OECD und der G20, sollen solche Gewinnverlagerungen in Jurisdiktionen mit Tief- oder Nichtbesteuerung bekämpft werden. Ziel ist es, dass die Gewinne dort besteuert werden, wo sie effektiv erwirtschaftet wurden.
Das Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) wird nicht nur die Grosskonzerne tangieren, sondern auch jedes Schweizer KMU, das im Ausland über Betriebsstätten und/oder Tochtergesellschaften verfügt.
Für die Schweiz selber wird BEPS ebenfalls Auswirkungen haben, da sie als steuergünstiger Standort bisher von Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne eher profitiert hat. Weiter können Berater wie Treuhänder, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer für solche Gesellschaften Leistungen erbringen.
Im Februar 2013 publizierte die OECD den Bericht «Addressing Base Erosion and Profit Shifting». In diesem ging es zur Hauptsache um die Problematik der Gewinnverlagerung von internationalen Unternehmen. Ein halbes Jahr später wurde der Aktionsplan mit 15 Massnahmen veröffentlicht und im September 2013 wurden die technischen Arbeiten zu den geplanten Aktionen aufgenommen.
Ein Jahr später erfolgte die Publikation des ersten Teils der Projektergebnisse, welche in der Finanzministerkommission der G20 besprochen worden sind. Am 16. November 2015 verabschiedeten die Regierungschefs den BEPS-Massnahmenkatalog im Rahmen des G20-Gipfels in der Türkei.
Der von der OECD publizierte Katalog umfasst die folgenden 15 Massnahmen, mit denen international koordiniert gegen «legale» Steuervermeidung vorgegangen werden soll:
Zu jeder dieser Massnahme erstellt die OECD einen separaten, umfangreichen Bericht. Es ist schwierig zu sagen, welche Massnahmen letztlich umgesetzt werden und insbesondere wie die Mitgliedstaaten diese umsetzen sollen.
Für die Schweiz wird BEPS ebenfalls Auswirkungen haben, da sie als steuergünstiger Standort bisher von Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne eher profitiert hat.
Um weiterhin ein attraktiver Standort zu bleiben und unter Berücksichtigung des internationalen Drucks, hat die Schweiz mit der Unternehmenssteuerreform III bereits teilweise reagiert. So werden kantonale Privilegien wie Holdingbesteuerung, gemischte Gesellschaft und Domizilgesellschaft abgeschafft. Interessant wird die Frage sein, inwieweit das neue System der Patent-Box-Besteuerung den Weisungen von BEPS entspricht.
Ziel von BEPS ist es, dass die Gewinne dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung auch anfällt. Die Schweiz wird bestimmt auch weiterhin ein günstiges, steuerliches Umfeld mit wirtschaftlicher Substanz und Wertschöpfung anbieten können.
Mit Druck und Grösse wird leider wiederum versucht, den internationalen Steuerwettbewerb einzuschränken. Wie so oft im Leben werden wahrscheinlich verschiedene Massnahmen im Sand verlaufen. Der Grundgedanke, dass Gewinne dort zu versteuern sind, wo sie anfallen, ist sicher korrekt. Möchte man jedoch erreichen, dass keine Steueroptimierungen vorgenommen werden, müsste man weltweit dasselbe System mit denselben Steuersätzen anwenden. Die Geschichte wie aber auch die Gegenwart zeigt, dass die Welt ohne Wettbewerb – auch im Steuerbereich – nicht funktionieren wird.
Es besteht die grosse Gefahr, dass aufgrund von BEPS eine starke Bürokratisierung entsteht und die Politik ein weiteres Mal versucht, strukturell in die internationale Wirtschaft einzugreifen.