20.12.2016
Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) hat auch einen entscheidenden Einfluss auf Steuerpflichtige in der Schweiz, die Vermögenswerte im Ausland besitzen. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Nicht nur die Schweiz, sondern rund 100 Staaten (davon sämtliche 28 EU-Mitglieder) haben sich zur Übernahme des Standards zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten AIA bekannt. Das AIA-Abkommen tritt per 1. Januar 2017 in Kraft.
Liechtenstein hat den AIA im Gegensatz dazu bereits zu Beginn dieses Jahres eingeführt und die Daten 2016 gesammelt. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist zurzeit jedoch noch nicht in Kraft. Dadurch kann das Fürstentum den ausländischen Behörden die Ergebnisse schon 2017 liefern.
Der «Schaden» kann begrenzt werden, indem von der straflosen Selbstanzeige Gebrauch gemacht wird. Seit 2010 können sich Steuerpflichtige in der Schweiz selbst anzeigen, wenn sie Steuern hinterzogen haben. Wird die straflose Selbstanzeige eingereicht, werden nur Nachsteuern und Verzugszinsen der letzten zehn Jahre erhoben.
Die straflose Selbstanzeige darf jedoch nur einmal im Leben vorgenommen werden und die Straflosigkeit wird vom Fiskus nur gewährt, wenn er noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatte. Weiter ist der Steuerpflichtige angehalten, die Steuerbehörde vorbehaltlos zu unterstützen und die Nachsteuern zu bezahlen.
Bei Immobilien im Ausland wird die Nachsteuerbelastung nicht sehr gross ausfallen, da ausländische Immobilien in der Schweiz nur satzbestimmend mitberücksichtigt werden. Kritischer könnte es werden, wenn der Steuerpflichtige in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV, andere Sozialleistungen oder Prämienverbilligungen erhalten hat.
Im Kanton Zürich haben zwischen 2010 und 2015 rund 7‘500 Personen von der straflosen Selbstanzeige Gebrauch gemacht, was zu zusätzlichen Steuereinnahmen von rund CHF 400 Mio. führte. Etliche Milliarden an nicht deklarierten Vermögen wurden so rechtmässig deklariert und nachbesteuert.