Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kann eine vorsichtige Betrachtungsweise gewählt werden. Für eine genauere und effektivere Abschlussanalyse sind allerdings die Bewertungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sicherzustellen. Im Artikel zeigen wir, wie eine grafische Analyse dabei Unterstützung bietet.
Grundsätzlich muss der Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Richtlinien erstellt werden. Dazu sind vollständige und genaue Angaben und Informationen zentral. Wichtig ist zudem, dass die Bestandsermittlung sowie die Bewertungsmethode jährlich stetig angewendet werden.
Debitorenforderungen
Unter anderem muss das Delkredere auf Debitorenforderungen genauer beurteilt werden. In der Regel wird für gefährdete Forderungen eine Einzelwertberichtigung gebucht, was grundsätzlich der effektiven Beanspruchung entspricht. Die pauschalen Wertberichtigungen sind normalerweise betriebswirtschaftlich nicht begründet und müssen zwingend bereinigt werden.
Durch die unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und -sätze bestehen auf den Sachanlagen in der Regel wesentliche stille Reserven. Oftmals können diese gar nicht ermittelt werden, weil eine Anlagekartei, die historischen Anschaffungswerte sowie die Festlegung der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer fehlen. Gerade in Jahren mit weniger finanziellem Erfolg oder gar negativen Ergebnissen ist die Versuchung gross, die Abschreibungssätze anzupassen bzw. ganz auf Abschreibungen zu verzichten, um ein gewünschtes externes Ergebnis zu erzielen. So lassen sich zum Beispiel durch den Verzicht von externen Abschreibungen auf Liegenschaften externe Ergebnisse verbessern.
Für den betriebswirtschaftlichen Abschluss sind jedoch die tatsächlichen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer jährlich zu buchen und «Ergebniskosmetik» ist fehl am Platz.
Um die Auflösung von stillen Reserven verlässlich zu ermitteln, ist die Führung einer Anlagekartei unumgänglich.
Für Ereignisse in der Vergangenheit, bei denen in der Zukunft mit einem Mittelabfluss gerechnet werden muss, sind aus handelsrechtlicher Sicht entsprechende Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus werden oft pauschale oder steuerplanerische Rückstellungen gemacht. In jedem Fall ist zwischen den betriebswirtschaftlich notwendigen Rückstellungen und den zusätzlichen, oftmals pauschalen Rückstellungen mit dem Charakter von stillen Reserven zu unterscheiden. Diese Unterscheidung sollte in die detailliertere Betrachtung des Abschlusses einbezogen werden.
Eine detaillierte und genaue Abschlussanalyse kann nur auf internen, betriebswirtschaftlichen Werten basieren. Dabei sind sämtliche stillen Reserven stetig zu ermitteln und entsprechend konsequent aufzulösen. Oft erfolgt die Abschlussanalyse auf Basis von reinem Zahlenmaterial in Form von Vergleichs- oder Verhältniszahlen. Um Ausreisser, Trends, Entwicklungen etc. klar und deutlich darzustellen, sollte die Abschlussanalyse unbedingt von einer grafisch dargestellten Mehrjahresentwicklung begleitet werden.