Mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften HRM2 soll den Behörden wie auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheitsgetreues Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kantonen und Gemeinden vermittelt werden («True and fair view»-Prinzip). Am Beispiel des Kantons Schwyz zeigen wir, was das im Vorfeld bedeutet.
Jedes Jahr erhalten alle Schweizer Stimmbürger von ihrer Wohngemeinde und allenfalls dem Bezirk einen Voranschlag (Budget) sowie eine Jahresrechnung zugestellt. Mit HRM2 ändert deren Gliederung und Bewertung gegenüber HRM1. Steuerzahler sollten diese beiden Dokumente eigentlich interessieren und vor allem verstehen. Nachfolgende Ausführungen helfen dabei.
Schweizweit haben die kantonalen Verwaltungen ihre Rechnungslegung für die Kantonsfinanzen bereits umgestellt. Nun sind noch die Gemeinden und Bezirke daran. Einige Gemeinden haben dies bereits gemacht, so zum Beispiel in den Kantonen AG, BE, BL, GL, GR, NW, OW, SO, TG, UR und ZG, andere wie zum Beispiel in den Kantonen ZH, SG, SH und LU werden per 1. Januar 2019 oder später umstellen.
Der Kanton Schwyz hat die Umstellung für Gemeinden und Bezirke auf den 1. Januar 2020 beschlossen. Es laufen jedoch bereits Bestrebungen, die Einführung bzw. Umstellung um ein Jahr zu verschieben. Der Grund ist, dass die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz teilweise mit Rechenzentren verbunden sind und die Koordination der Umstellung mit allen Beteiligten mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant.
Die laufende Rechnung heisst künftig Erfolgsrechnung. Deren Abschluss erfolgt neu in drei Stufen: das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, das Finanzergebnis sowie das ausserordentliche Ergebnis. Letzteres umfasst ausserordentliche Aufwendungen und Erträge. Für Ausgaben mit mehrjähriger Nutzungsdauer wird weiterhin eine Investitionsrechnung geführt.
Neu geschaffen wird zudem die Geldflussrechnung, die die Einnahmen (Zunahme von liquiden Mitteln) und die Ausgaben (Abnahme von liquiden Mitteln) in der Rechnungsperiode einander gegenüberstellt. Um die Bezirks- und Gemeindebehörden sowie die Öffentlichkeit besser informieren zu können, wird auch der Anhang der Jahresrechnung ausgebaut. Die neuen Rechnungslegungsstandards bringen ausserdem eine neue Bewertung mit sich. So wird eine Aufwertung des Finanzvermögens direkt bilanzwirksam. Als Folge der neuen Rechnungslegungsvorschriften sind zudem verschiedene Weiterentwicklungen in der Informatik der öffentlichen Verwaltungen erforderlich.
Der Aufbau des Voranschlags richtet sich nach den Gliederungen gemäss dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell. Dieses enthält sowohl die funktionale Gliederung (Aufgabengliederung) als auch die Gliederung nach Arten (Sachgruppen). Den notwendigen Detailierungsgrad hat der Regierungsrat zu bestimmen.
Mit Blick auf die drohende Entharmonisierung, die Reformen beim Bund und in einzelnen Kantonen sowie auf die nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung erteilte die Finanzdirektorenkonferenz der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen bereits am 19. September 2002 den Auftrag, HRM1 grundlegend zu überarbeiten. 2008 veröffentlichte die Finanzdirektorenkonferenz die 20 Fachempfehlungen des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2). Mit diesem werden im Wesentlichen folgende Neuerungen eingeführt:
HRM2 geht uns alle etwas an. Jeder Stimmbürger und Steuerzahler sollte wissen, worum es im Groben bei der Umstellung auf den neuen Rechnungslegungsstandard HRM2 geht. Für die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz gibt es noch viel zu tun. Dazu zählen u.a. Absprachen mit Rechenzentren, die Bereitstellung der Informatik und Neubewertungen des Finanzvermögens, um nur einige Punkte zu nennen.