Lebensmittel, Kleider, Reisen – es gibt fast nichts, was nicht online angeboten wird. Mit den eBescheinigungen kann nun in Zukunft auch die Gemeindeverwaltung das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einem 24-Stunden-Schalter stillen.
Dieser Medienbruch fällt mit der eBescheinigung weg. Die Bürger können die Ausweise und Bescheinigungen elektronisch direkt über ein Portal beziehen. Dabei behält die Gemeinde weiterhin die Kontrolle über den Prozess. Sie bestimmt, welche Ausweise oder Bescheinigungen vom Bürger via dem Portal als PDF-Dokument bezogen werden können. In nest ist zudem hinterlegt, welche Ausweistypen und Bescheinigungen für welchen Einwohnerstatus beziehbar sind (z.B. niedergelassene Schweizer, Ausländer B oder C).
Die Gebühren für den Ausweis respektive die Bescheinigung können im Bestellvorgang direkt über Kreditkartenzahlung (ePayment) erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Dokument erst nach Begleichung der Gebühren zur Verfügung steht.