Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat entschieden, die Bestimmungen zur Konzernrechnung zu überarbeiten. Eine Anpassung wird als notwendig erachtet, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern. Ein erster Entwurf der neuen Bestimmungen inklusive Übergangsregelung wurde für die kommende Fachkommissionssitzung der Swiss GAAP FER in Aussicht gestellt. Dieser Entwurf dürfte in der zweiten Hälfte 2020 vorliegen.
In folgenden Bereichen ist mit Anpassungen zu rechnen:
- Behandlung von assoziierten Unternehmen (Equity-Methode – diese ist aktuell nicht geregelt)
- Neubewertung von Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bei Firmenübernahmen (Diskussionspunkt ist, ob die Neubewertung detailliert geregelt werden soll)
- Schrittweiser Unternehmenserwerb bzw. -verkauf (momentan keine Regelung)
- Zusätzliche Offenlegungspflichten (Herleitung des Goodwills oder Offenlegung von Gewinn bzw. Verlust aus Devestitionen)
Für die Überarbeitung stellt sich auch die Frage, ob die Änderungen für alle Anwender der Swiss GAAP FER oder lediglich für kotierte Gesellschaften gelten sollen.